Umlage statt Rückstellung
Kommunale Schadenausgleiche arbeiten ohne die Absicht, Gewinn zu erzielen, und nach dem Prinzip der Umlage. Darum entfällt die Bildung teurer Rückstellungen für Schadenfälle. Ein Risikotransfer des gesamten Schadenvolumens findet nicht statt - und ist auch nicht gewollt. Stattdessen erfolgt erst nachträglich die Verteilung des jeweiligen Jahresbedarfes auf die einzelnen Mitglieder.
Niedrige Kosten
Besonderheit beim Haftpflichtschadenausgleich der Deutschen Großstädte ist die geringe Höhe des Umlagebedarfs, der sich allein aus drei Positionen errechnet: Erstens aus den Aufwendungen für den Ausgleich des Schadenmehraufwandes, den die Mitglieder oberhalb des jeweils errechneten Jahresselbstbehalts zu tragen haben, zweitens aus den Rückversicherungskosten und drittens aus den Verwaltungskosten. An diesem Gesamtumlagebedarf beteiligt sich das einzelne Mitglied nach dem Verhältnis seines eigenen Risikos in Relation zum Gesamtrisiko aller Mitglieder.