Differenzierte Selbstverwaltung
Oberstes Organ des KSA ist die Mitgliederversammlung, die alle fünf Jahre den Vorstand wählt. Dieser beschließt über den Mitgliederbestand sowie in wesentlichen Angelegenheiten der Rückdeckung. Zudem genehmigt der Vorstand den Verwaltungshaushalt und entscheidet in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung.
Verbandszugehörigkeit, Rückdeckungsausgleich, Rückversicherung
Der KSA ist seinerseits in Verbänden organisiert: In der Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer (BADK), die die Zusammenarbeit der Kommunalversicherer koordiniert und deren Interessen nach außen vertritt. Im Allgemeinen Kommunalen Haftpflichtschaden-Ausgleich (AKHA), der als Deckungsausgleich die Risikoverteilung von Großschäden auf die ihm angehörenden Kommunalversicherer wahrnimmt. Der AKHA wiederum ist rückversichert und zudem Mitglied der Vereinigung europäischer Kommunalversicherer (EMIG), die auch die Kommunalen Ausgleiche selbst mit einschließt.