Absicherung außerordentlicher Risiken
Die Schadenausgleiche bieten ihren Mitgliedern Versicherungsschutz für das gesamte Schadenaufkommen, das einen bestimmten Jahresbetrag übersteigt. Die darunterliegenden Schadenbeträge fallen unter die Selbstbeteiligung, den sogenannten "Selbstbehalt". Die Terminologie der Versicherungswirtschaft bezeichnet diese Art der Deckung als "Zweitrisiko-" bzw. "Schadenexzedentenversicherung".
Geringe Gemeinkosten: Mitglieder profitieren dauerhaft
Die eigenständige Abwicklung weniger bedeutsamer Schadenfälle sowie der Selbstbehalt, der bloße Geldwechselgeschäfte zwischen Ausgleich und Mitglied vermeidet, garantieren niedrige Kosten. Gemeinkosten für Schadenzahlung, Akquise und Rückstellungen fallen nicht an, sodass Schadenausgleiche ihren Deckungsschutz entscheidend günstiger anbieten können als kommerzielle Versicherungen. Durch das Umlageprinzip praktizieren die Mitglieder der Ausgleiche lediglich den Abgleich von Spitzenbeträgen.