Vorteil für Kommunen: Bewährtes Solidarprinzip
Der Haftpflichtschadenausgleich der Deutschen Großstädte HADG ist eine Gründung aus dem Jahr 1924. Großstädte haben das Recht, dem HADG als Mitglied beizutreten. In den grundsätzlich unbegrenzten Deckungsschutz dürfen kommunale Unternehmen ab 50-prozentiger Beteiligung einbezogen werden. Mitglieder des HADG sind die Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg, die Landeshauptstadt Hannover, die Stadt Kassel, die Landeshauptstadt Kiel sowie der Haftpflichtverband öffentlicher Verkehrsbetriebe HÖV.
Übergreifender Schutz
Mitversichert in dem nicht eingetragenen Verein sind über die Mitglieder mehr als 250 kommunale Unternehmen aus dem gesamten Spektrum kommunaler Daseinsvorsorge mit den Besonderheiten des norddeutschen Wirtschaftsraumes. Die geschäftliche Abwicklung des HADG obliegt der Geschäftsstelle des Kommunalen Schadenausgleichs KSA in Bochum.